Im ganzen Kanton Thurgau freuen sich motivierte und engagierte Jugendliche die erfolgreich den Babysitting-Kurs SRK absolviert haben darauf, auf Ihre Kinder aufzupassen. Die Jugendlichen leisten einen wichtigen Beitrag und entlasten Eltern wirkungsvoll.

Im Thurgau wird die Babysitter-Vermittlung durch unsere Vermittlungsplattform organisiert. Ist der Babysitting-Kurs SRK erfolgreich abgeschlossen, haben die Jugendlichen die Möglichkeit, sich auf der Plattform zu registrieren. Dazu ist immer die schriftliche Einwilligung der Eltern erforderlich.
Sie als Eltern können sich ebenfalls auf der Plattform anmelden und da im gewünschten Radius nach Babysitterinnen und Babysitter suchen. Die verfügbaren Babysitterinnen und Babysitter werden anonymisiert angezeigt. Sie können nun eine Anfrage für einen möglichen Einsatz senden. Die ausgwählte Babysitterin der ausgewählte Babysitter erhält dann ein Mail mit Ihren Kontaktangaben und meldet sich bei Ihnen.
Ideal ist, wenn man vor einem geplanten Einsatz ein erstes gemeinsames Treffen organisiert. So können beide Seiten, also Eltern und Babysitter, unkompliziert Fragen stellen. Auch die Kinder haben dann bereits ein Bild vom «neuen» Babysitter.
- Im Gespräch zeigt, ob die Eltern und der Babysitter die gleichen Vorstellungen haben.
- Mögliche Regeln der Zusammenarbeit können angesprochen werden (siehe unten)
- Die Tarifhöhe kann gemeinsam festgelegt und die Frage der Versicherung geklärt werden
- Informieren Sie den Babysitter über die Gewohnheiten und Eigenheiten Ihres Kindes (Essen, Schlafen etc.)
- Erklären Sie ihm, wo die Eltern oder ev. ein Ersatz (z.B. Grosseltern), zu erreichen sind
- Schreiben Sie die wichtigsten Telefonnummern auf
- Kommen Sie zur abgemachten Zeit nach Hause
- Sorgen Sie in der Nacht für Begleitung nach Hause oder bezahlen Sie ein Taxi
- Babysitter, die noch die Schule besuchen, dürfen wochentags nur bis 22.00 Uhr beansprucht werden. (Ausnahmen: Schulferien, späterer Schulbeginn oder frei)
- Die zu betreuenden Kinder müssen mindestens 3 Monate alt sein
- Der Babysitter betreut keine kranken Kinder
- Der Babysitter betreut nie mehr als 3 Kinder gleichzeitig
- Bezahlen Sie den Babysitter jedes Mal für die geleisteten Dienste
Das SRK empfiehlt folgende Tarife für die Jugendlichen:
13 bis 15 Jahre: CHF 8.00 bis 10.00 pro Stunde
16 bis 25 Jahre: CHF 11.00 bis 18.00 pro Stunde
Dieser Tarif gilt beim Hüten von zwei Kindern. Für jedes zusätzlich zu betreuende Kind empfehlen wir einen Zuschlag von CHF 2.00.
Übernachtet der Babysitter vor Ort, sollte eine Pauschale vereinbart werden, mindestens CHF 50.00. Man kann aber auch den Stundentarif mit einer zusätzlichen Nachtpauschale ergänzen, mindestens CHF 25.00
Wichtig ist, dass die Eltern und der Babysitter zusammen einen Tarif vereinbaren.
Die genaue Höhe der Entschädigung hängt von mehreren Kriterien ab:
- vom Alter des Babysitters
- von der Erfahrung und allenfalls Ausbildung des Babysitters
- von der Verantwortung und Aufgaben, die der Babysitter übernehmen muss
- von der Anzahl und dem Alter der zu betreuenden Kinder
- von Zeitpunkt und Dauer der Betreuung (Tages-, Abend- oder Nachtbetreuung)
- ob der Babysitter alleine betreut oder noch eine erwachsene Person anwesend ist
Bei regelmässigen Einsätzen kann auch eine Pauschale vereinbart werden. Wichtig dabei ist, die Dauer des Einsatzes zeitlich zu definieren.
Hütet der Babysitter über eine längere Zeitspanne bei einer Familie, ist es sinnvoll, einmal pro Jahr den Tarif neu zu vereinbaren und anzupassen.
Entstehen dem Babysitter Fahrkosten, so übernehmen die Eltern diese Kosten zusätzlich.
Der Babysitting-Kurs SRK vermittelt Grundwissen über Kinderbetreuung. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen:
- wie sich ein Kind entwickelt und welche Bedürfnisse es hat
- Schoppen oder Brei verabreichen, ein Kind wickeln oder zu Bett bringen
- welche Spiele und Aktivitäten Kindern Spass machen
- Gefahren erkennen und Unfälle verhindern
- bei Problemen richtig reagieren
Die zukünftigen Babysitter erhalten Kursunterlagen mit wichtigen Informationen und Tipps, die sie jederzeit zu Rate ziehen können.
Der Kurs dauert 10 Stunden.
Am Ende des Kurses wird ein Babysitting-Pass ausgestellt. Dieses Dokument ist der Nachweis, dass der Babysitting-Kurs SRK absolviert wurde..
Die Kursleiter verfügt über eine Ausbildung als Pflegefachfrau und/oder Ausbildung im Bereich der Kleinkinder-betreuung, sowie Weiterbildung im pädagogischen Bereich.
Es ist wichtig, dass sich die Eltern und der Babysitter um eine Haftpflicht- sowie Unfallversicherung kümmern und sich über die Sozialversicherungen informieren.
Haftpflichtversicherung
Grundsätzlich ist der Babysitter bzw. dessen Eltern für den Abschluss einer Haftpflichtversicherung verantwortlich.
Unfallversicherung
Grundsätzlich müssen sich die Babysitter selbst um einen genügenden Unfallschutz kümmern. Seit dem 1. Januar 2015 muss die Familie für Sackgeldjobs keine Unfallversicherung mehr abschliessen. Es ist jedoch sinnvoll, sich über mögliche Folgekosten von einem Versicherer beraten zu lassen.
Es gilt folgende Regel:
- Babysitter zwischen 18 und 25 Jahren bei einem Verdienst von CHF 750.00 pro Jahr/Familie: Unfallversicherung nicht obligatorisch
- Babysitter ab 25 Jahren: Unfallversicherung obligatorisch
Sozialversicherungen
Seit dem 1. Januar 2015 muss die Familie für Sackgeldjobs keine Sozialbeiträge (AHV/IV/EO/ALV) entrichten, für regelmässig entlöhnte Arbeit jedoch schon.
Es gilt folgende Regel:
- Babysitter zwischen 13 und 18 Jahren: keine Beiträge
- Babysitter zwischen 18 und 25 Jahren bei einem Verdienst von CHF 750.00 pro Jahr/Familie: keine Beiträge
Erwerbstätige Babysitter ab 18 Jahren bei einem Verdienst von über CHF 750.00 pro Jahr/Familie: Beitragspflichtig (nichterwerbstätige Babysitter ab 21 Jahren beitragspflichtig
Babysitting-Vermittlung