Trotz des Wohlstands, den es in der Schweiz gibt, leben auch hier benachteiligte Menschen. Bei Arbeitslosigkeit, nach einer Scheidung oder bei einem zu knappen Einkommen müssen Familien oder Einzelpersonen oft jeden Rappen drehen, um über die Runden zu kommen. Treten zusätzlich gesundheitliche Probleme auf, wird es schwierig. Die Betroffenen müssen bei unverzichtbaren Massnahmen einen Weg finden, wie sie zum Beispiel die Brille ihres Kindes, die Zahnarztrechnung oder eine Therapie bezahlen, die von den Krankenkassen nicht übernommen wird.

Das Angebot richtet sich an alle Menschen im Kanton Thurgau in finanzieller Notlage, insbesondere Alleinerziehende und deren Kinder, Ausländerinnen und Ausländer, Jugendliche und junge Erwachsene, sowie arbeitende Arme (Working Poor). Typisches Beispiel für einen Einzelhilfe-Fall ist eine unerwartete Zahnarztrechnung, die weder aus Ersparnissen noch dem laufenden Haushaltseinkommen bezahlt werden kann.
Die Unterstützung ist subsidiär. Es müssen bereits alle zur Verfügung stehenden finanziellen Leistungen (Versicherung, Sozialdienst usw.), auf die ein Anspruch besteht, ausgeschöpft sein.
Wir helfen Menschen mit wenig Einkommen durch tiefe Sozialtarife und leisten Überbrückungshilfe an Menschen in Not.
Gesuche müssen mit allen erforderlichen Unterlagen direkt mit Briefpost oder per Email dem SRK Thurgau eingereicht werden. Die Gesuche werden vertraulich behandelt und geprüft. Wenn nötig nehmen wir mit dem Dienstleistungserbringer, bei welchem die Rechnung offen ist, Kontakt auf. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, werden Sie über den Entscheid informiert. Die Auszahlung erfolgt in der Regel an den Dienstleistungserbringer/Gläubiger oder den Gesuchsteller direkt.
Um Einzelhilfe zu beantragen muss ein Gesuch mit folgenden Unterlagen eingereicht werden:
- Mietvertrag mit Miete und Nebenkosten
- Einkommensnachweis vom Arbeitgeber (z.B. Lohnausweis) von allen Personen, die im gleichen Haushalt leben
- weitere Einkünfte (z,B. Alimente, IV-Renten) müssen deklariert werden (IV- und EL-Verfügungen beilegen)
- aktuelle Steuererklärung
- Aufstellung über Krankenkassenprämien und eventuelle Prämienverbilligungen
- Abzahlungsverträge
Melden Sie sich möglichst im Voraus bei uns. Wir beraten Sie gerne und klären mit Ihnen, ob die Einreichung eines Gesuchs im konkreten Fall Sinn macht.
Die Höhe der Überbrückungshilfe wird individuell festgelegt. Sie beträgt in der Regel zwischen CHF 500 bis maximal CHF 1'000 je Person und Jahr.
Diese finanzielle Hilfe des SRK Thurgau ist einmalig.
Beratung / Jugendrotkreuz