Die Gesundheit aller ist uns wichtig. Für die Werbeaktion wurde deshalb eigens ein Covid-19-Schutzkonzept erarbeitet. Die Verhaltensregeln im Schutzkonzept wurden gestützt auf und unter strikter Einhaltung der Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit erlassen. Das Schutzkonzept wird zudem laufend überprüft. Nötige Anpassungen werden unverzüglich vorgenommen und den Mitarbeitenden rechtzeitig kommuniziert.
Wir danken allen Thurgauerinnen und Thurgauer für ihre Unterstützung. Beachten Sie, dass die Mitarbeitenden sich schriftlich ausweisen können und kein Bargeld entgegen nehmen werden. Bei Fragen steht Ihnen das Team des SRK Thurgau unter der Nummer 071 626 50 80 während den Bürozeiten gerne zur Verfügung.
Werden auch Sie Mitglied und setzen Sie ein Zeichen für mehr Menschlichkeit. Mit Ihrem Mitgliederbeitrag unterstützen Sie bedürftige Mitmenschen im Kanton Thurgau. Dank Ihrer Solidarität und Unterstützung für verletzliche Menschen können wir gezielt und unbürokratisch helfen. Mit unseren Dienstleistungen fördern wir die Lebensqualität von benachteiligten Menschen im Thurgau und stärken ihre Selbständigkeit.
Sie legen fest, mit welchem Mitgliederbeitrag Sie das SRK Kanton Thurgau jährlich unterstützen wollen. Im Frühling erhalten Sie unseren Jahresbericht. Zudem haben Mitglieder die Möglichkeit mit Stimm- und Wahlrecht an der Mitgliederversammlung teilzunehmen. Der Mindestbeitrag für Mitglieder beträgt 20 Franken. Im Januar des Folgejahres erhalten Sie unsere Spendenbescheinigung für den Steuerabzug.
Werden Sie Mitglied des SRK Kanton Thurgau.