Finanzielle Unterstützung in unerwarteten Notlagen

Einzelhilfe

Sind Sie wegen eines unerwarteten Ereignisses in eine finanzielle Notlage geraten? Die finanzielle Überbrückungshilfe des SRK ist dazu da, akute Notsituationen zu überbrücken und Leid zu lindern. Die Unterstützungsbeiträge werden von Spenden finanziert. Sie richten sich an bedürftige Personen und Familien in der Schweiz.

An wen richtet sich das Angebot?

Die finanzielle Überbrückungshilfe SRK unterstützt Menschen im Kanton Thurgau, die durch ein Ereignis (zum Beispiel Krankheit, Trennung, Jobverlust) in eine finanzielle Notlage geraten sind. Die finanzielle Unterstützung soll bei den Hilfesuchenden zu einer nachhaltigen Verbesserung ihrer Situation führen und kann nur gewährt werden, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind.

Wie hoch ist der Unterstützungsbeitrag?

Der Unterstützungsbeitrag wird individuell festgelegt, beträgt jedoch maximal CHF 1'000 pro Haushalt. Wird ein Beitrag gewährt, kann frühestens zwei Jahre nach Auszahlung ein erneutes Gesuch für den gleichen Haushalt eingereicht werden. Die Überbrückungshilfe ist nicht als Dauerunterstützung, sondern für Notlagen gedacht. Sie wird nur gewährt, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft sind.

Wie muss ich vorgehen?

Sie erhalten das Formular für das Gesuch nachdem Sie mit uns Kontakt aufgenommen haben. Gesuche müssen mit allen erforderlichen Unterlagen direkt mit Briefpost oder per Email dem SRK Thurgau eingereicht werden. Die Gesuche werden vertraulich behandelt und geprüft. Wenn nötig nehmen wir mit dem Dienstleistungserbringer, bei welchem die Rechnung offen ist, Kontakt auf. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, werden Sie über den Entscheid informiert. Die Auszahlung erfolgt in der Regel an den Dienstleistungserbringer/Gläubiger direkt.

Melden Sie sich bei uns. Wir beraten Sie gerne und klären mit Ihnen, ob die Einreichung eines Gesuchs im konkreten Fall Sinn macht.