Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Thurgau

Die 7 Rotkreuzgrundsätze

Der Ursprung des Roten Kreuzes liegt in der spontanen Tat hilfsbereiter Menschen, die 1859 auf dem Schlachtfeld von Solferino den Verwundeten und Sterbenden beigestanden sind. Bereits in Henry Dunants «Eine Erinnerung an Solferino» (1862) finden sich erste Formulierungen für Grundsätze des humanitären Werkes. Es dauerte jedoch viele Jahre, bis am
8. Oktober 1965 durch die XX. Internationale Rotkreuzkonferenz in Wien die «Charta des Roten Kreuzes» angenommen und proklamiert wurde.
  • Die 7 Rotkreuzgrundsätze sind für alle Mitglieder der weltweiten Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung verpflichtend. Sie verbinden die 17 Millionen Freiwilligen und die über 400 000 Mitarbeitenden durch eine gleiche Wertehaltung und Motivation für ihre Tätigkeiten.
  • Die 7 Rotkreuzgrundsätze hängen ideell, sachlich und logisch zusammen und bilden ein Ganzes; nur die ganze «Charta» charakterisiert die Rotkreuzbewegung und macht ihre Besonderheit aus.
  • Eine Nationale Gesellschaft kann nur anerkannt werden, wenn sie sich verpflichtet, die 7 Rotkreuzgrundsätze zu respektieren.
  • Die 7 Rotkreuzgrundsätze verlangen Disziplin und fordern heraus. Sie bieten jedoch eine praktische Hilfeleistung für unsere Tätigkeiten und ermöglichen, unser gemeinsames Ziel nicht aus den Augen zu verlieren..