Spenden und Helfen
Spenden für das Rote Kreuz Thurgau
Um unser soziales Engagement im Kanton wahrzunehmen, sind wir auf Spendenbeiträge angewiesen.
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Ein Zeichen setzen für die nächste Generation
Sowohl im Testament als auch in einem Erbvertrag kann das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) als (Teil-) Erbe eingesetzt oder durch ein Legat begünstigt werden. Eine Hinterlassenschaft hilft Leben zu retten, Kranke zu heilen und ermöglicht Benachteiligten ein würdevolles Dasein.
Das SRK hat einen Testamentratgeber herausgegeben: "Setzen Sie ein Zeichen für die nächste Generation". Er zeigt Schritt für Schritt auf, wie ein rechtsgültiges Testament verfasst wird und, falls Sie es wünschen, das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) oder eine seiner Organisationen darin berücksichtigt werden kann.
Sie können diese Broschüre kostenlos bei uns bestellen oder sich für weitere Informationen an unsere Mitarbeiterin, Frau Susy Wehrli, wenden (Tel. 071 626 50 87).
Eine Begünstigung des SRK in Ihrem Testament ist ein klares Bekenntnis zur Nächstenliebe über alle Grenzen, Religionen und Hautfarben hinweg.


